Mitglieder der Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie können maximal einmal pro Jahr ein Reisestipendium in einer Höhe von bis zu 500 Euro unter folgenden Voraussetzungen beantragen:
- Es handelt sich um eine aktive Teilnahme an einer internationalen Tagung (Vortrag oder Posterpräsentation).
- Der / die Leiter*in der Einrichtung / Abteilung befürwortet die Teilnahme und bestätigt, dass keine vollständige Finanzierung der Dienstreise über die Einrichtung erfolgt.
- Der / die Antragsteller*in ist nicht älter als 40 Jahre.
- Es wird ein ausgefüllter Reisekostenantrag an Frau Dr. Kirsten Mönkemöller (Schatzmeisterin der GKJR) geschickt.
- Der Vorstand der GKJR befürwortet die Teilnahme.
Die Reisekosten werden nach Eingang des ausgefüllten Reisekostenformulars sowie nach Vorlage der Originalbelege und einer Kopie der Teilnahmebescheinigung erstattet.
PDF-Dateien zum Herunterladen:
- Antragsformular für ein Reisestipendium
- Antragsformular für die Erstattung von Reisekosten
- Einzelregelungen für Reisekostenabrechnungen